Hausordnung am Karl-Maybach-Gymnasium

Präambel

Das Lernen ist das wichtigste Ziel aller Beteiligten am KMG. Dies kann nur in einem angenehmen und wertschätzenden Klima optimal gelingen.
Natürlich ist der Unterricht das wichtigste Element des Schullebens. Er muss vonseiten der Schülerinnen und Schüler wie auch der Lehrkräfte gut und intensiv vorbereitet werden. Die Unterrichtsmaterialien müssen nach Vorgabe der Lehrkraft mitgeführt werden. Wichtig für eine konstruktive Unterrichtsatmosphäre ist außerdem, dass sich alle Beteiligten zuhören und gegenseitig ausreden lassen. Ein gutes Schulklima setzt gegenseitigen Respekt und Toleranz, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme voraus.
Deswegen kann ein gelungenes Miteinander nur verwirklicht werden, wenn sich alle am Schulleben Beteiligten an die folgenden Regeln halten:

1. Schulgelände

Das Schulgelände ergibt sich aus der folgenden Skizze. Unbefugten ist das Betreten des Schulgeländes verboten.

Schulgelände

Das Verlassen des Schulgeländes ist grundsätzlich während der Unterrichtszeit nicht erlaubt, außer nach Genehmigung einer Lehrkraft; dies gilt auch für Pausen und Freistunden.
Schülerinnen und Schülern der Klasse 10 bis 12 ist es freigestellt, das Schulgelände in Freistunden und in den großen Pausen zu verlassen. In der Mittagspause ist es allen Schülerinnen und Schülern erlaubt, das Schulgelände zu verlassen. Die Mittagspause beginnt mit dem Ende des Vormittagsunterrichts und endet mit dem Beginn des Nachmittagsunterrichts.
Verlassen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände, so entfällt allerdings die Aufsichtspflicht der Schule. Die Verantwortung für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler tragen in diesen Fällen ausschließlich die Erziehungsberechtigten. Aufsichtspflicht der Schule sowie ein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht nur für den Aufenthalt auf dem Schulgelände sowie auf dem direkten Weg zu externen Unterrichtsstätten. Darüber hinaus besteht gesetzlicher Versicherungsschutz für den direkten Schulweg.
Das Schulgebäude ist von 7.15 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.

2. Verhalten innerhalb und außerhalb der Schule

Im Rahmen des Schulbetriebs haben die Schülerinnen und Schüler den Anordnungen des Schulleiters, der Lehrkräfte und der Personen, denen bestimmte Aufgaben in der Schule übertragen sind, zu folgen.
Während der Schulzeit und bei Schulveranstaltungen ist der Genuss und das Mitführen alkoholischer Getränke (Ausnahmen genehmigt die Schulleitung), Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas und Drogen nicht erlaubt.
Während des Schulbetriebs haben sich alle Schülerinnen und Schüler so zu verhalten, dass weder Personen noch Sachen zu Schaden kommen.

Es ist insbesondere nicht erlaubt:

  • das Schulgelände mit Mofas, Mopeds, Motorrädern und Autos zu befahren;
  • im Schulgebäude mit Skateboards, Inlineskates und Rollern o.ä. zu fahren;
  • auf Fensterbänken zu sitzen, sich aus Fenstern zu lehnen oder durch Fenster zu klettern;
  • auf den Treppengeländern zu rutschen oder sich über die Geländer zu beugen;
  • im Schulgebäude Ball zu spielen und zu rennen;
  • gefährliche Gegenstände (insbesondere Waffen, Pyrotechnik oder gleichgestellte Gegenstände) mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen;
  • Gegenstände aller Art (auch Schneebälle) zu werfen;
  • Fach-, Computer- und Vorbereitungsräume sowie Sporthallen ohne Erlaubnis einer Lehrperson zu betreten und sich ohne Aufsicht darin aufzuhalten;
  • Gegenstände oder Einrichtungen der Schule zu beschädigen (dazu gehört auch das Bemalen und Beschreiben von Tischen und entliehenen Büchern). Eltern bzw. volljährige Schülerinnen oder Schüler haften persönlich für diese Schäden;
  • durch Wort, Schrift, Bild und Emblem politisch zu werben sowie Parteiabzeichen zu tragen;
  • innerhalb des Schulgeländes parteipolitisch tätig zu werden;
  • Plakate ohne Genehmigung der Schulleitung aufzuhängen.

3. Mediennutzung

Komplettes Nutzungsverbot für die Klassen 5 bis einschließlich Klasse 7.
Für die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 ist die Nutzung während der großen Pausen und in der 6. und 7. Stunde im Foyer vor dem Cinema, vor dem Sekretariat und im Bereich vor dem Schülertreff (Geko) erlaubt.
Den Schülerinnen und Schülern der Kursstufe steht zusätzlich der Oberstufenraum zur Verfügung.

Das Recht am eigenen Bild und Ton ist unbedingt zu achten.

Allen Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten muss bewusst sein, dass sich bei strafrechtlichen Verstößen (z.B. Cyberbullying, Verletzungen des Rechts am eigenen Bild,...) Maßnahmen gegenüber dem Vertragsinhaber der SIM-Karte ableiten lassen (Vertragsinhaber ist bei Kindern und Jugendlichen i.d.R. ein Erziehungsberechtigter).

Es gilt die "Nutzungsordnung - Nutzung privater Endgeräte".

4. Kleiderordnung

In der Schule ist es verboten, barfuß, mit freiem Oberkörper, in badeähnlicher Bekleidung (z.B. bauchfrei) oder in Kleidung mit beleidigender Aufschrift zu erscheinen. Die Bekleidung muss die Unterwäsche verdecken.

5. Sauberkeit

Jede Schülerin und jeder Schüler ist für die pflegliche Behandlung der Einrichtungsgegenstände und der Lehrmittel, der Sauberkeit der Fach-, PC- und Klassenräume (vgl. separate Nutzungsordnung PC-Räume), der Mensa, der sanitären Anlagen, des Cinemas, Schulgebäudes, des Schulgeländes und der sonstigen im Rahmen schulischer Veranstaltungen besuchter Einrichtungen mitverantwortlich. Schuldhafte Verunreinigungen und Beschädigungen verpflichten zum Schadenersatz und können Erziehungsmaßnahmen oder Bestrafung nach sich ziehen.

Nach Stundenende muss die Klasse:

  • die Tafel putzen
  • die ursprüngliche Tischordnung wiederherstellen
  • lüften
  • das Licht ausschalten

Nach Unterrichtsende muss die Klasse:

  • die Tafel putzen
  • den Papiermüll entsorgen
  • die Fenster schließen
  • aufstuhlen (mittwochs und freitags)
  • kehren
  • das Licht ausschalten

6. Entschuldigungspraxis

Wird der Unterricht versäumt, ist dies unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer bzw. der Tutorin, dem Tutor oder dem Sekretariat noch am selben Tag mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist binnen drei Tagen nachzureichen. Ansonsten gilt die Fehlzeit als unentschuldigt.
Bei einer Krankheitsdauer von mehr als 10 Tagen kann die Klassenlehrerin, der Klassenlehrer vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung oder auch eines ärztlichen Attests verlangen.
Beurlaubungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Sie sind rechtzeitig im Vorfeld durch die Eltern zu beantragen. Zuständig für eine Beurlaubung für bis zu zwei aufeinanderfolgende Unterrichtstage ist die Klassenlehrerin, der Klassenlehrer bzw. die Tutorin, der Tutor, in den übrigen Fällen die Schulleitung. Ferienverlängerungen zu Urlaubszwecken sind nicht möglich.
Zu häufiges Fehlen (ab sechs Fehlzeiten) kann auf Beschluss der Klassenkonferenz im Zeugnis vermerkt werden.

Die durch Fehlzeiten versäumten Unterrichtsinhalte müssen durch die betroffene Schülerin, den betroffenen Schüler eigenverantwortlich nachgeholt werden.

Nicht als Fehlzeiten gelten die Abwesenheit vom Unterricht wegen schulbezogener Aktivitäten wie z.B. Teilnahme an SMV-Sitzungen, Technik-AG, Ökosprechersitzung, ggf. Chor-/Theaterprobe o.ä. sowie Fehlen, für das im Voraus eine Beurlaubung durch den Klassenlehrer/die Schulleitung ausgesprochen wurde.
Erkrankt eine Schülerin, ein Schüler während des Unterrichts, verletzt sich im Sport, bzw. muss nach Hause oder zum Arzt entlassen werden, holt sich diese Schülerin, dieser Schüler im Sekretariat einen Laufzettel. Der Laufzettel muss vom Arzt, den Eltern unterzeichnet werden und wird am nächsten Schulbesuch der Klassenleitung vorgelegt, damit diese das Fehlen im Tagebuch entschuldigt.
Dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht volljährig sind.
Wird bei einer Klassenarbeit oder Klausur unentschuldigt gefehlt, muss diese mit der Note „ungenügend“ bewertet werden.

7. Dienste

An unserer Schule werden mehrere „Dienste“ von zahlreichen Schülerinnen und Schülern aus allen Klassenstufen vorbildlich übernommen:
Klassensprecherinnen und Klassensprecher, Kurssprecherinnen und Kurssprecher, Ordnungsdienst, Ökosprecherinnen und Ökosprecher, Müllzangendienst.

Diese umfassen die folgenden Aufgaben:

  • Klassensprecherinnen und Klassensprecher, Kurssprecherinnen und Kurssprecher:
    siehe SMV-Satzung
  • Ordnungsdienst:
    Der Ordnungsdienst ist nach jeder Unterrichtsstunde für eine saubere Tafel verantwortlich.
  • Ökosprecher:
    Die Ökosprecherinnen und Ökosprecher achten auf eine ökologisch sinnvolle Nutzung der Beleuchtung und ein geeignetes Lüften in den Unterrichtsräumen.
  • Müllzangendienst:
    Einmal im Jahr ist jede Klasse für den Müllzangendienst eingeteilt. Hierzu gehört das Einsammeln des Mülls auf dem Schulgelände außerhalb des Schulgebäudes.
    Außerdem sollen die Papiertonnen auf den Gängen im Schulgebäude geleert werden.

Diese Regeln gelten für Schülerinnen und Schüler ohne Ausnahme. Lehrkräfte dagegen sind in begründeten Fällen von der Einhaltung einzelner Regeln befreit.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                

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