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Corona-Ticker: Schulrelevante Informationen zu COVID-19

Wichtige Informationen (zuletzt aktualisiert: 02.12.2022)

Allgemeines
  • Generell gilt: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben! Das heißt, symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte sollten auf einen Schulbesuch verzichten. Diese dringende Empfehlung gilt im Übrigen unabhängig davon, ob die Person mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger infiziert ist.
  • Nach einem positiven Selbsttest sollte das Ergebnis von einer zertifizierten Stelle überprüft werden.
  • Das freiwillige Tragen einer Maske ist immer möglich.
Vorliegen einer Corona-Infektion
  • Bei Vorliegen einer Corona-Infektion gibt es seit 16.11.2022 keine Absonderungspflicht mehr. Stattdessen gilt dann eine Maskenpflicht für die jeweilige Person.
  • Das Spielen von Blasinstrumenten ist nicht erlaubt.
  • Singen ist mit Maske erlaubt.
  • Von einer aktiven Teilnahme am Sportunterricht wird vonseiten des Kultusministeriums und der Mediziner abgeraten. Diese wäre außerdem nur mit Maske möglich.
Präsenzpflichtbefreiung
  • Unter bestimmten Voraussetzungen (vulnerable Gruppen) kann eine Befreiung vom Präsenzunterricht bei der Schulleitung beantragt werden.
Test- und Maskenpflicht
  • Unter gewissen Bedingungen kann das Land BW seit 1. Oktober wieder eine Test- bzw. Maskenpflicht an Schulen einführen. Aktuell ist dies nicht der Fall.

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